Winterdienst & Streupflicht
Als Eigentümer haften Sie, wenn auf Ihrem Gehweg jemand stürzt. Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht komplett: Wir beobachten das Wetter, sind früh morgens vor Ort und dokumentieren unsere Einsätze. Sie schlafen ruhig — egal was draußen runterkommt.
Das übernehmen wir für Sie
- Schneeräumen von Gehwegen, Zufahrten, Eingängen und Parkplätzen
- Streudienst bei Glätte und Eisbildung
- Übernahme der gesetzlichen Räum- und Streupflicht
- Wetterbeobachtung und eigenständige Einsatzplanung — Sie müssen nicht anrufen
- Einsatzdokumentation als Nachweis im Schadensfall
- Bereitstellung von Streugut
- Frühjahrs-Kehrung: Splitt entfernen nach der Saison
Häufige Fragen
Ab wann muss geräumt sein?
Die kommunalen Satzungen verlangen meist werktags ab 7 Uhr, sonntags ab 8 oder 9 Uhr. Wir planen unsere Touren so, dass Ihr Objekt rechtzeitig sicher ist.
Muss ich euch bei Schnee anrufen?
Nein. Wir beobachten die Wetterlage selbst und rücken automatisch aus. Genau dafür gibt es uns.
Wie wird der Winterdienst abgerechnet?
Üblich ist eine Saisonpauschale (November bis März) — damit haben Sie volle Kostensicherheit, egal wie oft es schneit. Auf Wunsch rechnen wir auch pro Einsatz ab.
Lassen Sie uns kurz telefonieren
Erzählen Sie uns, worum es geht — Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein klares Angebot. Kostenlos und unverbindlich.
Mo–Fr 7–18 Uhr · Sa 8–18 Uhr · Notfälle nach Absprache